Datenerhebungsbogen für den Einsatzleitrechner
Als Objektverantwortliche/-r eines Gewerbe- oder Industriebetriebs haben Sie die Möglichkeit, Ihre Erreichbarkeiten mittels eines Erhebungsbogens bei Ihrer zuständigen Polizeidienststelle kostenlos erfassen zu lassen, um in besonderen Lagen schnellstmöglich über eine Gefahrensituation, z. B.: nach Auslösen einer Alarmanlage, Objektsicherung nach Einbruch-, Wasser-, Sturm-, Brand- oder Glasschaden, informiert zu werden. Zu diesem Zweck benötigen wir Ihre Kontaktdaten.
„Hinterlegt werden Ihre Daten auf einem Server der niedersächsischen Polizei und unterliegen dabei strengen datenschutzrechtlichen Regelungen unter Mitwirkung des Datenschutzbeauftragten unserer Behörde. Sie können Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen. Ihre gespeicherten Daten werden im Falle des Widerrufs unverzüglich gelöscht. Bis zu Ihrem Widerruf bleibt die Speicherung Ihrer Daten aufgrund Ihrer Einwilligung rechtmäßig.
Die Abfrageberechtigung gilt ausschließlich für Bedienstete der Polizei und es erfolgt keine Auskunftserteilung nach außen.
Falls Sie bereits Ihre Daten bei der Polizei hinterlegt haben, so prüfen Sie bitte, ob diese Angaben noch dem aktuellen Stand entsprechen. Spätere Änderungen / Ergänzungen teilen Sie uns bitte im eigenen Interesse schriftlich mit.
Sie können den Erhebungsbogen sowie Ihre Einverständniserklärung direkt an die für Sie zuständige Dienststelle senden (siehe Kontaktdaten). Und auch für Rückfragen wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch an ihre Polizeidienststelle oder an den Kontaktbeamten.
Vorteile
„Hinterlegt werden Ihre Daten auf einem Server der niedersächsischen Polizei und unterliegen dabei strengen datenschutzrechtlichen Regelungen unter Mitwirkung des Datenschutzbeauftragten unserer Behörde. Sie können Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit widerrufen. Ihre gespeicherten Daten werden im Falle des Widerrufs unverzüglich gelöscht. Bis zu Ihrem Widerruf bleibt die Speicherung Ihrer Daten aufgrund Ihrer Einwilligung rechtmäßig.
Die Abfrageberechtigung gilt ausschließlich für Bedienstete der Polizei und es erfolgt keine Auskunftserteilung nach außen.
Falls Sie bereits Ihre Daten bei der Polizei hinterlegt haben, so prüfen Sie bitte, ob diese Angaben noch dem aktuellen Stand entsprechen. Spätere Änderungen / Ergänzungen teilen Sie uns bitte im eigenen Interesse schriftlich mit.
Sie können den Erhebungsbogen sowie Ihre Einverständniserklärung direkt an die für Sie zuständige Dienststelle senden (siehe Kontaktdaten). Und auch für Rückfragen wenden Sie sich bitte persönlich oder telefonisch an ihre Polizeidienststelle oder an den Kontaktbeamten.
Vorteile
Die Mitwirkung an der Erfassung ist freiwillig. Wenn Sie sich für die Erfassung in unserem System entscheiden sollten, ergeben sich für Sie folgende Vorteile:
- Schnellere Erreichbarkeit Ihrer Person / einer verantwortlichen Person durch die Polizei
- Geringere Kosten für Sie und Ihren Versicherer durch erste eigene Maßnahmen zur Sicherung der Räumlichkeiten
- Früherer Beginn der Instandsetzung der Verkaufsräume und damit geringerer Verlust bei Betriebs- und Geschäftsabwicklungen
Bitte füllen Sie den Datenerhebungsbogen digital aus (z.B. im Acrobat Reader). Anschließend können Sie diese per E-Mail an die Dienststelle oder postalisch übersenden.