Gebühren und Auslagen der Polizei

Wirtschaftsverwaltung der Polizei

Die Polizei ist nicht nur allein Organ staatlichen hoheitlichen Handelns, sondern auch eine in wirtschaftlicher Hinsicht bedeutende Einrichtung. Neben vielen Ausgaben, die im Rahmen der polizeilichen Arbeit entstehen, z. B. für Abschleppmaßnahmen, Türöffnungen, Blutuntersuchungen oder Dolmetscherkosten, sind auch für den Betrieb der Infrastruktur eine ganze Reihe von Zahlungen zu leisten, so für den Betrieb der Polizeidienststellen beispielsweise Mieten und Telefonkosten, oder für die Beschaffung und den Unterhalt der Geräte und Fahrzeuge.

Die Polizei erzielt aber auch Einnahmen, denn nicht alle Leistungen der zahlreichen Tätigkeiten der Polizei sind kostenlos. In einer Reihe von Fällen hat der verwaltungsrechtliche Veranlasser, also derjenige, der Anlass für das Einschreiten der Polizei gegeben hat, die Kosten dafür zu tragen. Zu diesen Fällen gehören:

• Fehlalarme, z.B. durch Überfall- und Einbruchmeldeanlagen
• Amtshandlungen in Folge des Vortäuschens einer Gefahrenlage oder Straftat, beispielsweise bei vorgetäuschten Amoklagen
• Beförderungen von Personen, z. B. der Rücktransport auffälliger alkoholisierter Minderjähriger zu ihren Eltern;
• Ingewahrsamnahmen (für den Polizeigewahrsam und damit verbundener Beförderungskosten)
• Transport von Tieren und Sachen
• Sicherstellung und Verwahrung, z. B. von verkehrswidrig abgestellten Kraftfahrzeugen
• Sogenannte Ersatzvornahmen, d. h. die Polizei nimmt an Stelle des eigentlich dazu Verpflichteten die Handlung selbst vor, sie lässt z. B. ein verkehrsbehindernd abgestelltes Kraftfahrzeug umsetzen

Hinzu kommen jeweils die im Zusammenhang mit dem Einsatz entstandenen Auslagen, z. B. für das Abschleppunternehmen. Außerdem werden für die Begleitung von Transporten Gebühren erhoben (Schwer-, Großraum- oder Gefahrgut-Transporte).


Die Tatbestände, für die Gebühren erhoben werden können, sind in der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGo) festgelegt. In den genannten Fällen liegt jeweils ein individuelles Fehlverhalten vor, dass nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen soll, bzw. bei der Transportbegleitung steht das individuelle wirtschaftliche Interesse eines Einzelnen im Vordergrund.

Verwaltungskosten/Gebühren

Verwaltungskosten ist der Oberbegriff für Gebühren und Auslagen.
Mehr auf der Seite des Nds. Finanzministeriums

Fragen?

Wenn Sie persönliche Fragen zur hier dargestellten Thematik haben erreichen Sie die Polizeidirektion Lüneburg unter Tel. 04131 8306 0.

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