Videoüberwachung in der Polizeidirektion Lüneburg
Die Kameraanlagen sind an insgesamt drei Standorten aufgebaut.
Am Bahnhof in Winsen (Luhe) sind insgesamt drei Kameras in unterschiedlicher Ausrichtung montiert. An den Kameras kann unter den Voraussetzungen des § 32 Abs. 3 S. 3 NPOG die Aufzeichnungstechnik aktiviert werden. Die Bilder der beim Bahnhof Winsen (Luhe) angebrachten Kameras werden in das Polizeikommissariat Winsen (Luhe) übertragen.
Das Autobahnkreuz Maschen (BAB 1, BAB 7, BAB 39) ist mit einer Kamera versehen. Die Bilder der im Autobahnkreuz Maschen angebrachten Kamera werden in das Polizeikommissariat BAB Winsen/Luhe übertragen.
Des Weiteren ist das Autobahndreieck Buchholz (BAB 1 und BAB 261) mit einer Kamera ausgestattet, dessen Bilder ebenfalls in das Polizeikommissariat BAB Winsen (Luhe) übertragen werden.
Grundlage für die beiden letztgenannten Standorte der Videoüberwachung ist der § 32 Abs. 5 NPOG. Demnach darf der öffentliche Verkehrsraum mittels Bildübertragung offen beobachtet werden, soweit dies zur Lenkung und Leitung des Straßenverkehrs erforderlich ist und Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts nicht entgegenstehen.
Videokamera Maschener Kreuz (BAB 1 / BAB 39)