Strafbarkeit von Chats

Leider erhalten wir immer wieder Kenntnis von strafbaren Inhalten in Klassen- bzw. Gruppenchats bei Messenger-Diensten. Hierbei handelt es sich um Textnachrichten, Bilder oder Videos mit verstörenden, strafrechtlich relevanten Inhalten. Sowohl das Abspeichern und somit der Besitz, als auch die Verbreitung, können strafbar sein.

Zu diesen Inhalten zählen beispielsweise extremistische Inhalte, Gewaltdarstellung, bis hin zu sexuellen Missbrauch.

Straftatbestände:

Je nach Alter der Besitzer, Empfänger, Verbreiter oder Darsteller bzw. abhängig vom Inhalt der Dateien können hierbei verschiedene Straftatbestände des Strafgesetzbuchs (StGB) in Betracht kommen:

  • Herstellung und Verbreitung von Gewaltdarstellungen (§ 131 StGB).
  • Herstellung und Verbreitung von Medien mit extremistischen Inhalten (§§ 86).
  • Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB).
  • Verbreitung, Erwerb, Besitz kinder-/jugend-/gewalt- oder tierpornographischer Schriften (§ 184
  • a/b/c StGB).
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB)

Der Besitz von strafbaren Inhalten:

Bei vielen Messenger-Diensten werden zugesendete Inhalte automatisch abgespeichert.

Befinden sich die strafbaren Inhalte erst einmal auf dem Smartphone oder werden sie verbreitet, liegen die oben beschriebenen Straftatbestände vor. Ein aktives Handeln ist dabei nicht immer erforderlich.

Daher sollten hier die Einstellungen in der jeweiligen App geändert werden.

Strafmündigkeit/Strafunmündigkeit und Konsequenzen:

Kinder unter vierzehn Jahren sind strafunmündig, handeln somit nicht schuldhaft. Eine rechtswidrige Straftat als solche bleibt jedoch bestehen. Somit werden seitens der Polizei die erforderlichen Maßnahmen getroffen.

Die Polizei kann ggf. alle Smartphones der Chatgruppenmitglieder sicherstellen, was dann auch zu einer dauerhaften Wegnahme des Smartphones führen kann.

Weiterhin besteht die Möglichkeit bei Rückgabe, dass alle Daten des Smartphones dauerhaft gelöscht wurden.

Appell:

Wir sind gegen generelle Verbote, das Smartphone gehört für viele Kinder und Jugendliche, genauso wie für Erwachsene, zum Alltag. Ihre Aufgabe als Eltern ist es, den Kindern einen sicheren Umgang mit digitalen Medien zu vermitteln und sie damit auch auf mögliche Gefahren und Konsequenzen hinzuweisen.

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