Datenschutz in der Polizeidirektion Lüneburg

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 15.12.1983 das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung" aus Artikel 2 des Grundgesetzes (freie Entfaltung der Persönlichkeit) und Artikel 1 (Schutz der Menschenwürde) abgeleitet.

Jeder/jede darf grundsätzlich selbst über die Preisgabe seiner/ihrer personenbezogenen Daten entscheiden. Unter personenbezogenen Daten versteht man Einzelangaben über persönliche (z. B. Name, Titel, Anschrift, Geburtsdatum, Alter, Familienstand, Konfession, Staatsangehörigkeit) oder sachliche Verhältnisse (Informationen über Eigentum, Einkommen, Vermögen, Schulden, Grundbesitz) einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Dieses Grundrecht bezieht sich auch auf die Gewährleistung und Integrität informationstechnischer Systeme (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.02.2008 zur sog. Online-Durchsuchung).

Im Zusammenhang mit dem Umgang mit personenbezogenen Daten gelten einige Grundprinzipien: Die Erhebung von Daten muss zur Aufgabenerfüllung erforderlich sein. Grundsätzlich soll keine Erhebung hinter dem Rücken des Betroffenen erfolgen (Transparenz). Die Bürgerin/der Bürger muss wissen, wer was von ihr/ihm bei welcher Gelegenheit weiß. Daten dürfen prinzipiell nur zu dem Zweck verwandt werden, zu welchem sie erhoben wurden (Zweckbindung).

Jeder hat das Recht, Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten zu verlangen, Korrekturen sowie die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen / vornehmen zu lassen. Ferner finden sich in den Säulen des Datenschutzes auch Datensicherung (Schutz vor Verlust, Sabotage, unbefugtem Zugriff) sowie (externe/interne) Kontrolle und Sanktionen wieder.

Verantwortlich für den Datenschutz in der PD Lüneburg ist Polizeipräsident Thomas Ring als Behördenleiter. Der behördlichen Datenschutzbeauftragten kommt eine (interne) Beratungs- und Kontrollfunktion zu. Die externe Kontrolle stellt die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) sicher.

Zu den Aufgaben der behördlichen Datenschutzbeauftragten gehören u. a. die Beratung in datenschutzrechtlichen Fragen, die Kontrolle der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften innerhalb der Polizeidirektion Lüneburg sowie die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.

Wenden Sie sich in datenschutzrechtlichen Fragen, welche Aufgaben oder Zuständigkeiten der gesamten Polizeidirektion Lüneburg betreffen, gerne telefonisch oder per E-Mail an:


Kai Björn Wenk

Polizeidirektion Lüneburg

Behördliche Datenschutzbeauftragte

E-Mail an die Datenschutzbeauftragte der PD Lüneburg

Tel.: 04131 / 8306 - 1070


Informationen erhalten Sie auch über die

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen

Prinzenstraße 5, 30159 Hannover

Tel.: 0511 / 120 - 4500

Fax: 0511 / 120 - 4599

Internetauftritt Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen

Beauftragter für den Datenschutz

Kai Björn Wenk
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel. 04131 / 8306 - 1070

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