Was ist Cybergrooming?

Cybergrooming ist die Anbahnung sexuellen Missbrauchs in der digitalen Welt. Hierbei werden insbesondere Kinder und Jugendliche gezielt angesprochen, um sie auf digitalem Weg zu sexuellen Handlungen zu bringen. Die Opfer werden dazu gebracht, sexuelle Handlungen an sich durchzuführen, freizügige Bilder zu versenden und sexuell geprägte Kommunikation (in der heutigen Jugend auch als „Sexting“ bekannt) zu betreiben. Übermittelte Bilder und heimliche Mitschnitte von Videochats werden oft als Druckmittel eingesetzt, um weitere Darstellungen zu erhalten.

Eine weitere Entwicklung kann sein, den Missbrauch aus der digitalen Welt auch im realen Leben bei einem Treffen fortzuführen.


Wo finden die Übergriffe statt?

Zu Übergriffen kann es überall dort kommen, wo digital kommuniziert wird, auf Social Media-Plattformen, in Messengern und auch bei Onlinespielen.


Straftatbestände:

Das Cybergrooming ist unter dem §176b StGB normiert. §176b Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Seit dem 03.03.2020 ist zudem die Versuchsstrafbarkeit des Cybergrooming gegeben.

Der Versuch ist nur in jenen Fällen strafbar, in denen eine Vollendung der Tat allein daran scheitert, dass der Täter irrig annimmt, sein Einwirken beziehe sich auf ein Kind.


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