Tipps für Opfer von Cyberstalking

Wenn Sie Opfer von Online-Stalking sind, sollten Sie sofort Gegenmaßnahmen ergreifen.

  • Machen Sie dem Cyberstalker deutlich, dass Sie keinen Kontakt wünschen und kündigen Sie an, bei weiteren Kontaktaufnahmen die Polizei einzuschalten. Reagieren Sie danach nicht mehr.
  • Dokumentieren Sie alles, was der Cyberstalker unternimmt. Sichern Sie die Beweise auf einem USB-Stick oder einem externen Laufwerk.
  • Sie haben den Verdacht mit Hilfe von Spy-Software ausspioniert zu werden? Nutzen Sie die Endgeräte nicht um Hilfe oder Unterstützung zu bekommen. Leihen Sie sich ein anderes Handy.
  • Ändern Sie Ihre Passwörter.
  • Werden Sie in den sozialen Netzwerken verfolgt: Blockieren Sie die Person über die Datenschutzeinstellungen und melden Sie sie der Plattform.
  • Sichern Sie beleidigende oder Droh-E-Mails und wenden Sie sich an den Internetanbieter des Stalkers. (In der Regel ist es der Name hinter dem @-Zeichen in der E-Mail-Adresse.)
  • Damit Sie beleidigende und einschüchternde E-Mails gar nicht erst lesen müssen, können Sie sie in einem separaten Ordner ablegen lassen.
  • Sie sind nicht alleine. Öffentlichkeit kann Sie schützen. Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld (z. B. Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn), wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind.
  • Wenden Sie sich an eine Einrichtung, die Opfern hilft.
  • Teilen Sie Personen Ihres Vertrauens Ihre Sorgen und Ängste mit. Scheuen Sie sich nicht, bei Gesundheitsproblemen ärztliche und/oder psychotherapeutische Hilfseinrichtungen aufzusuchen.
  • Sollten Sie befürchten, dass Ihr Cyberstalker Sie bis an Ihren Arbeitsplatz verfolgt: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber.
  • Bei einer akuten Bedrohung (z. B. wenn der Stalker Sie verfolgt, in Ihre Wohnung eindringt, ein Angriff bevorsteht) alarmieren Sie die Polizei über den Notruf 110.
  • Verfolgt Sie ein Stalker im Auto, fahren Sie zur nächsten Polizeidienststelle.
  • Lassen Sie sich bei Telefonterror und Cyber-Stalking (über PC) über technische Schutzmöglichkeiten (geheime Rufnummern, Fangschaltung, Anrufbeantworter, Handy, Zweitanschlüsse, E-Mail-Adresse etc.) beraten.
  • Um sich vor Stalking zu schützen, können Sie beim Amtsgericht eine „Einstweilige Verfügung / Schutzanordnung“ nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen.
  • Gehen Sie zur Polizei, es hilft, Anzeige zu erstatten!

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