Rückhaltesysteme

Nach Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aus dem Jahr 2010 werden Sicherheitsgurte, je nach Straßenklasse, durchschnittlich zu 98 Prozent angelegt. Wissenschaftliche Untersuchungen beweisen jedoch, dass der Verzicht auf das Anlegen eines Sicherheitsgurtes das Risiko, bei einem Verkehrsunfall getötet oder schwer verletzt zu werden, deutlich erhöht. Durch die Umsetzung der EG-Richtlinie 2003/20/EG zur Gurtanlegepflicht und zur Sicherung von Kindern mit Kinderrückhaltesystemen gilt bei der Benutzung von Kraftfahrzeugen der Grundsatz, dass nur noch so viele Personen befördert werden dürfen, wie Sitzplätze vorhanden sind und Kinderrückhaltesysteme dem aktuellen Stand der Technik entsprechen müssen (Prüfzeichen: ECE-R-44-03 oder -04).

Zwar werden Kinder bei der Mitnahme in PKW grundsätzlich ebenfalls zu 98 Prozent gesichert, jedoch sind ca. ein Viertel der Kinder in Pkw in einem Alter von über sechs Jahren nicht altersgerecht gesichert. Der Anteil der bei einem Unfall verunglückten Kinder in einem Fahrzeug beträgt etwa ein Drittel, die anderen zwei Drittel entfallen auf die verunglückten Kinder, die als Radfahrer bzw. Fußgänger unterwegs sind. Durch die statistische Auswertung des Unfallgeschehens ist schon seit längerem belegt, dass ungesicherte Kinder gegenüber gesicherten Kindern bei einem Verkehrsunfall einem siebenmal höheren Risiko ausgesetzt sind, schwere bis tödliche Verletzungen zu erleiden. Dabei spielt nicht nur das Sichern allein eine Rolle, sondern auch die Qualität der Sicherung, bei der u. a. Fehler beim Kindersitzeinbau oder bei der Sicherung des Kindes im Schutzsystem das Risiko von Unfallverletzungen erheblich erhöhen.

Auch wenn das Tragen des Schutzhelms bei motorisierten Zweiradfahrern nach Untersuchungen der BASt innerorts bei kaum noch zu überbietenden 97 Prozent liegt, muss dennoch festgestellt werden, dass sich immer noch zu viele Verkehrsunfälle ereignen, bei denen sich die Unfallfolgen durch Beachtung der Vorschriften über die Helmtragepflicht senken oder zumindest mildern ließen. Es besteht zwar eine amtliche Prüfnorm (ECE-R-22.05) für Motorradhelme, jedoch kann ein Verstoß kaum verfolgt werden, weil die Bezeichnung -- geeigneter Helm -- unklar formuliert ist. Studien haben weiterhin gezeigt, dass das Unfallrisiko für Motorradfahrer siebenmal höher ist als für die übrigen Kraftfahrzeugführer. Das vorschriftsmäßige Tragen von Schutzhelmen ist daher ein wichtiger Aspekt für die Sicherheit der Fahrer motorisierter Zweiräder.

Sicherheitsgurte, Kinderrückhaltesysteme und Schutzhelme sind deshalb im Straßenverkehr unverzichtbare Sicherungsmittel, um die Verletzungsfolgen bei einem Verkehrsunfall maßgeblich zu reduzieren.

Ansprechpartner

PHK Andreas Wolf
Tel.: 04131-83061250

Artikel-Informationen

erstellt am:
24.02.2012
zuletzt aktualisiert am:
31.01.2022

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