Ansprechpartner
E-Mail: schwertransporte (at) pd-lg.polizei.niedersachsen.de
Großraum- und Schwerlastverkehr
Sehr große oder sehr schwere Transporte müssen als Sonderverkehr durch die Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden. An diesen Erlaubnisverfahren wird das Dezernatsteil Verkehr für die Belange der Polizei beteiligt, indem wir zu solchen Transportvorhaben angehört werden und dabei z.B. eine Polizeibegleitung oder polizeiliche Sicherungsmaßnahmen zur Auflage machen. Werden diese dann für die Fahrt über die Autobahn oder durch den Bereich mehrerer Landkreise vorgeschrieben, sind sie in der Regel beim Dezernatsteil Verkehr anzumelden und werden hier koordiniert. Im gesamten Direktionsbereich hatten wir in den vergangenen Jahren fast 2000 solcher Transporte. Derzeit wird infolge von Ausweichverkehr wegen Baumaßnahmen auf der BAB 1 im Bereich der AS Hbg.-Harburg die PD Lüneburg und die nachgeordneten Inspektionen durch zusätzliche Sicherungs- und Begleitmaßnahmen für Großraum- und Schwertransporte im Zuge der Bundesstraße 404 vor besondere Herausforderungen gestellt.
LKW bei der Wiegekontrolle
Artikel-Informationen
erstellt am:
24.02.2012
zuletzt aktualisiert am:
06.12.2024